Der Anfängertauchkurs des Tauchvereins berechtig den erfolgreichen Teilnehmer dazu, gemeinsam mit einem gleichrangigen Partner die heimischen Gefilde unsicher zu machen.
Interessant wird es, wenn man im In- oder Ausland von einer Basis aus Tauchausflüge unternehmen will. Dann kann es sein, dass einem der Tauchgang verwehrt wird, weil die notwendigen Kompotenzen fehlen. Je nachdem im welchem Land man sich befindet, sind die Tauchbasen strikter oder lockerer mit der Handhabung der Regeln.
Liste der Fortbildungskurse:
Grundsätzlich gilt die Regel, dass immer mindestens 4 Sterne im Wasser sein müssen. Durch den Anfängerkurs (Bronze) erhält man 1 Stern. Mit seinem gleichrangigen Partner zusammen sind dementsprechend 2 Sterne „im Wasser“. Das hat zur Folge, dass man von vielen Tauchbasen aus nur mit einem ranghöheren Führer (min. 2 Sterne) einen Tauchgang unternehmen darf. Daher ist es sinnvoll noch eine Stufe höher zu steigen und den Rang eines „Silber“-Tauchers (2 Sterne) zu erwerben.
Ein weiterer Grund für das Verweigern eines Tauchgangs kann auch das Fehlen einer Spezialausbildung sein. So kann einem beispielsweise ein Ausflug zu einem Wrack verweigert werden. Da Wracktauchen immer ein größeres Unfallrisiko birgt, muss ein Fortbildungskurs abgeschlossen sein, um an einem solchen Tauchgang teilnehmen zu können.
Da die Möglichkeiten der Fortbildungen und Spezialkurse sehr vielfältig sind, soll die folgende Liste helfen einen Überblick zu verschaffen.
„Silber“-Rang erwerben
Am folgenden Beispiel soll kurz erklärt werden, wie man den Rang eines Silbertauchers erhält. Damit man überhaupt am Silberkurs teilnehmen darf, müssen einige Randbedingungen erfüllt sein. So sollten mindestens 25 Tauchgänge zwischen 10-30 Metern absolviert sein, besser sind 50 Tauchgänge, und die Fortbildungskurse Wasserrettung, Orientierung und Tieftauchen erfolgreich abgeschlossen sein.